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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15 (https://dejure.org/2017,96996)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2017 - L 7/12 AL 66/15 (https://dejure.org/2017,96996)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 14.09.2015 - S 4 AL 197/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Der damit der Beklagten eingeräumte Ermessensspielraum gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ist gerichtlich nur eingeschränkt dahin überprüfbar, ob Ermessensfehler vorliegen, das Ermessen also nicht oder fehlerhaft ausgeübt wurde, z.B. bei einem unsachlichen Motiv, einem sachfremden Zweck oder bei Zugrundelegung eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalts (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 1/07 R - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 54 Rn 27, 28). - LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13
Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
b) Die Beklagte war bei der Ermessensausübung auch weder durch eine ersichtliche mündliche Zusage (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 66/04 R) gebunden noch durch die etwaige Festlegung einer selbständigen Tätigkeit als Eingliederungsziel innerhalb einer Eingliederungsvereinbarung (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14).
- BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 66/04 R
Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rechtsnatur der Zuweisung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
b) Die Beklagte war bei der Ermessensausübung auch weder durch eine ersichtliche mündliche Zusage (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 66/04 R) gebunden noch durch die etwaige Festlegung einer selbständigen Tätigkeit als Eingliederungsziel innerhalb einer Eingliederungsvereinbarung (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2014 - L 8 AL 1515/13). - LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13
Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14). - LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 AL 2364/14
Arbeitsförderung - Gründungszuschuss - Ermessensleistung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14). - LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 1924/14
Gründungszuschuss - Ermessensleistung - fehlerfreie Ermessensausübung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Eine für die Gewährung eines Gründungszuschusses als Ermessensleistung daher notwendige Erforderlichkeit setzt in der Gesamtschau mit der gesetzlichen Intention einer frühzeitigen Reintegration in den Arbeitsmarkt und insoweit insbesondere in ein Beschäftigungsverhältnis demgegenüber eine Situation voraus, in der eine Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führen würde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 2015 - L 13 AL 1924/14 - und vom 24. Juli 2015 - L 8 AL 2364/14). - LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AL 156/13
Arbeitsförderung; Ermessen; Gründungszuschuss; Stellensuchlauf; Vorrang der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
Unzumutbar wäre insoweit z.B. ein erheblich niedrigeres erzielbares Arbeitsentgelt im Vergleich zu dem der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts, während z.B. eine Tätigkeit nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die sie oder er bisher ausgeübt hat (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AL 156/13).